Werbebedingungen für Sponsoren
Stand: 16.10.2026
Deutsche Fassung (maßgeblich). English version.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
- Anbieter und Vertragspartner ist ausschließlich die A&C Solutions UG (haftungsbeschränkt), Hengsteyer Straße 41, 58099 Hagen, eingetragen beim Amtsgericht Hagen unter HRB 13534, USt-IdNr. DE455925687, E-Mail: hello@swiftskills.dev („Anbieter“).
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Werbeleistungen auf swiftskills.dev zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber („Sponsor“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Sponsor bestätigt bei Vertragsschluss seine Unternehmereigenschaft.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Sponsors gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter bietet insbesondere folgende Werbeformen an:
- Sponsor-Slot: eine als Werbung gekennzeichnete Werbefläche auf swiftskills.dev (z. B. Banner, Text-/Logo-Platzierung) und/oder im Newsletter, für den vereinbarten Zeitraum;
- Featured Listing: eine hervorgehobene, als Werbung gekennzeichnete Darstellung eines Eintrags im Katalog für den vereinbarten Zeitraum.
- Umfang, Platzierung, Format, Zeitraum und Preis ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position, Exklusivität oder Ausschluss von Wettbewerbern besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot.
- Der Vertrag kommt zustande, indem der Sponsor ein individuelles Angebot des Anbieters in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail) annimmt oder der Anbieter eine Anfrage des Sponsors in Textform bestätigt.
§ 4 Preise, Zahlung
- Es gelten die Preise laut individuellem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei Sponsoren mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die eine gültige USt-IdNr. angeben, erfolgt die Rechnungsstellung ohne deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Der Sponsor ist für die korrekte Angabe seiner USt-IdNr. verantwortlich. Für Sponsoren außerhalb der EU gelten die jeweiligen gesetzlichen Regeln zum Leistungsort.
- Das Entgelt ist im Voraus nach Rechnungsstellung und vor Beginn der Kampagne ohne Abzug fällig. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Werbung vor vollständigem Zahlungseingang zu veröffentlichen. Verschiebt sich der Start wegen verspäteter Zahlung, verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch.
§ 5 Laufzeit, Kündigung
- Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Verträge mit fester Laufzeit enden mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung während einer festen Laufzeit ist ausgeschlossen.
- Verlängerungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Für ausdrücklich als laufend vereinbarte Verträge gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Sponsor gegen § 7 oder § 8 verstößt oder mit der Zahlung in Verzug ist.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 6 Kennzeichnung, redaktionelle Unabhängigkeit
- Sämtliche Werbeinhalte werden zwingend und deutlich als „Anzeige / Sponsored“ gekennzeichnet. Links auf Werbeinhalten werden mit
rel="sponsored" versehen. Auf diese Kennzeichnung kann nicht verzichtet werden. - Der Anbieter ist redaktionell unabhängig. Eine Buchung hat keinen Einfluss auf das redaktionelle Ranking, die Suchergebnisse, Bewertungen, den Status „verified“ oder sonstige redaktionelle Inhalte. Ein solcher Einfluss kann auch nicht gegen Entgelt vereinbart werden.
- Featured Listings werden getrennt von der redaktionellen Reihenfolge dargestellt oder sind als Werbung erkennbar.
§ 7 Inhaltsrichtlinien, Ablehnungsrecht
- Der Sponsor liefert die Werbemittel (Texte, Logos, Bilder, Ziel-URL) rechtzeitig, spätestens fünf Werktage vor Kampagnenbeginn, im vom Anbieter vorgegebenen Format.
- Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, irreführend sind, Schadsoftware, Phishing oder unseriöse Angebote betreffen, diskriminierend, gewaltverherrlichend, pornografisch oder politisch-extremistisch sind, oder Glücksspiel, Finanzspekulation (z. B. Krypto-Schemes), Waffen, Tabak oder Arzneimittel bewerben.
- Der Anbieter darf Werbemittel und Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen und bereits veröffentlichte Werbung sperren oder entfernen, wenn sie gegen diese Richtlinien verstößt, berechtigte Beanstandungen Dritter oder Behörden vorliegen oder die Ziel-URL nachträglich unzulässige Inhalte zeigt. Bei vom Sponsor zu vertretenden Gründen bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Bei Ablehnung vor Kampagnenbeginn aus Gründen, die der Sponsor nicht zu vertreten hat, wird ein bereits gezahltes Entgelt erstattet.
- Der Anbieter darf Werbemittel formal anpassen (Format, Kürzung, Kennzeichnung), soweit der Inhalt nicht wesentlich verändert wird.
§ 8 Rechtegarantie, Freistellung, Ziel-URLs
- Der Sponsor ist allein für die Werbemittel und die verlinkten Ziel-URLs einschließlich der dort angebotenen Inhalte und Produkte verantwortlich. Er garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht) verfügt und die Inhalte rechtmäßig sind.
- Der Sponsor räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die zur Durchführung erforderlichen einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den Werbemitteln ein, einschließlich der Darstellung auf der Website, im Newsletter und in Archivansichten.
- Der Sponsor stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Werbemittel oder Ziel-URLs geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Sponsor hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
- Der Sponsor informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen der Ziel-URL.
§ 9 Keine Reichweitengarantie
Der Anbieter schuldet die Veröffentlichung im vereinbarten Umfang, aber keinen bestimmten Werbeerfolg. Reichweite, Seitenaufrufe, Klicks, Öffnungsraten oder Conversions werden nicht garantiert. Angaben zu Reichweiten sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als garantiert vereinbart sind. Kurzzeitige Ausfälle der Website aus technischen Gründen, Wartung oder höherer Gewalt begründen keine Minderung, soweit sie insgesamt nicht erheblich sind.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Sponsor regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das für den betroffenen Auftrag vereinbarte Nettoentgelt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter swiftskills.dev/datenschutz. Soweit der Sponsor im Rahmen der Kampagne Daten von Nutzern über seine Ziel-URL erhebt, ist er hierfür selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten von Nutzern oder Newsletter-Abonnenten an Sponsoren weiter.
§ 12 Hinweis für US-Sponsoren (FTC)
Die Kennzeichnung nach § 6 dient auch der Offenlegung gemäß den FTC Endorsement Guides (16 CFR Part 255) und dem FTC Act. Sponsoren mit Bezug zu den USA sind dafür verantwortlich, dass ihre eigenen Werbeaussagen und Ziel-URLs die US-Vorgaben einhalten. Der Sponsor darf die Kennzeichnung nicht entfernen, abschwächen oder verlangen, dass sie entfällt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Sponsor Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Hagen. Der Anbieter darf den Sponsor auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Diese Bedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.